Kulturpolitik
Die Regelwerke für Kunst am Bau und ihre Möglichkeiten der Mitgestaltung
Stefan Krüskemper
Mit meinem Input werde ich die Beteiligungsmöglichkeiten in Kunstwettbewerben beleuchten und die Regelwerke nach den Möglichkeiten der Mitgestaltung befragen. Meine Perspektive ist die des Künstlers mit langjähriger Praxis im Rahmen eigener partizipativer Kunstprojekte, der in kulturpolitischen Gremien wie dem Beratungsausschuss Kunst (BAK) mitwirkt, sowie Kunstwettbewerbe als koordinierender Künstler begleitet.
In Berlin werden Wettbewerbsverfahren formalisiert nach den derzeit geltenden Richtlinien durchgeführt. Dabei handelt es sich um Fachverfahren, die sich an professionelle Künstler*innen richten und in denen professionelle Fachjuror*innen mit einer Stimmenmehrheit beteiligt sind. Das »fachliche« Umfeld prägt also die Qualität des Verfahrens und des Ergebnisses.
Möglichkeiten der Beteiligung sind in diesem Rahmen vielfältig gegeben. Die Mitwirkung von Bürge*innen aus Interessensgruppen heraus ist entweder als Gast, als Sachpreisrichter*in oder als Sachverständige*r möglich.
Die Auslobung wird in der Regel in Fachkommissionen, wie dem nach dem Leitfaden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum zusammengesetzten BAK, beraten. Verfahrensart, Juryzusammensetzung, Arbeitsbereiche, usw. werden hier diskutiert. Die Preisgerichtsvorbesprechung und vor allem das Rückfragenkolloquium sind die wichtigsten Dialogmöglichkeiten, an denen alle Beteiligten (Künstler*innen, Juror*innen, Nutzer*in, Auslober*in, Architekt*in, Sachveständige*r, Gäste) teilnehmen können. Der Sachverständigenrundgang gibt vor allem den Expert*innen (Denkmalschutz, Polizei, usw.) eine Stimme, falls dies erforderlich ist. Das Preisgericht hingegen muss Vertraulichkeit gewährleisten und damit einen Schutzraum für den freien Austausch bieten. Zum Abschluss bietet sich durch die öffentliche Ausstellung der Ergebnisse die Möglichkeit zur kritischen Diskussion.
Die Höhe der Verfahrenskosten, also alles was nicht der Realisierung der Kunst dient, ist in den Regelwerken festgelegt, sodass weitergehende Beteiligungsmöglichkeiten in der Regel außerhalb dieses Budgets liegen müssen. Bei Verfahren z.b. mit erhöhtem öffentlichen Interesse, Stichwort Erinnerungskultur macht es durchaus Sinn, diese Beteiligung zu ermöglichen. Beispiele dafür sind eine Ideenwerkstatt als Vorbereitung der Auslobung, ein begleitendes Symposium als inhaltliche Vermittlung oder eine Bürgerbefragung als Stimmungsbild.
Für die teilnehmenden Kunstschaffenden ist im laufenden Wettbewerb der Ansatz partizipative Kunst nur auf konzeptioneller Ebene möglich, da in anonymen Verfahren kein Kontakt zu Beteiligten aufgenommen werden darf. Damit den teilnehmenden Künstler*innen und später dem Preisgericht nicht unklar bleibt, wie eine soziale Interaktion erfolgreich verlaufen kann, müssen die Partner*innen vor Ort und die Andockstellen für Partizipation in der Auslobung präzise beschrieben sein; genauso wie in der Auslobung die Architektur, der Kontext, die Geschichte oder die Nutzung erläutert wird.
Bedenkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass in sogenannten »kooperativen Verfahren« in bestimmten Fällen die Auflösung der Anonymität und damit Kommunikation möglich ist (RPW §3, Abs. 5), sodass sich hier weitere Potentiale verbergen.
In der Durchführung von Künstlerische-Gestaltungen-im-Stadtraum-Wettbewerben kann im Gegensatz zur Kunst am Bau zusätzliche Kommunikation einfacher in den Prozess eingegliedert werden, da die Summen bei der auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Bezirke für das Verfahren nicht strikt gegliedert sind. Partizipative Kunstprojekte brauchen gerade im prekären Stadtraum stärkere Unterstützung, sie brauchen für das Gelingen lokale Partner*innen. Diese müssen rechtzeitig angesprochen und eingebunden werden.
Insofern empfahl der BAK zusätzlich zur Wettbewerbskoordination, oder als Erweiterung dieses Aufgabengebiets, eine Projektbegleitung zu installieren, die im Vorfeld bereits Projektpartner*innen anbahnt, Bürgerforen zur Mitwirkung initiiert, informiert und einen Rahmen für die Künstler*innen vorbereitet. Vertrauen herstellt. Nach Abschluss des Wettbewerbs in der Phase der Umsetzungen kann die Projektbegleitung den Prozess zusammen mit den Künstler*innen weiter moderieren und vermitteln. Bestandteile, wie art walks oder performative lectures, können und sollen von Künstler*innen gestaltet werden.
Natürlich kann man sich auch mal »frei« machen und Wettbewerbe außerhalb der Regelwerke der Kunst am Bau und der öffentlichen Hand denken. Das mag beispielsweise für eine Institution Sinn machen, die die Interessen marginalisierter Gruppen vertritt, die zu Emanzipationsbewegungen oder politischen Themen arbeitet. Als Idee kann dann z.B. ein Wettbewerb mit den involvierten Gruppen eine Stimmenmehrheit in der Jury ergeben. Aber man würde eben von der Grundlage eines Fachverfahrens abweichen und die künstlerische Qualität hinter die politische Ambition stellen. Ich persönlich würde die Beteiligung als Künstler oder Koordinator an solch einem Verfahren ablehnen, da die schwer errungenen Grundsätze nicht eingehalten werden, die künstlerische Qualität nicht geschützt wird, fundamentale Standards nicht gewährleistet sind.