Kulturpolitik

Freiheit – und politische Unterstützung

Demo gegen die Kürzungen in der Kultur, Foto Britta Schubert

Ziel der dritten kulturpolitische Konferenz für das Land Berlin ist es, eine breite Diskussion darüber anzustoßen, wie Kunst und Kultur in Berlin künftig gefördert, geschützt und weiterentwickelt werden sollen.

Die Freiheit der Kunst und Kultur ist bedroht
Die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit ist eine Errungenschaft, die aus der Erfahrung mit der Unterdrückung von Kunst und Kultur im Nationalsozialismus hervorgegangen ist. Damals wurde Kunst gleichgeschaltet, reglementiert und zur Propaganda und Kriegsführung missbraucht. Freie unabhängige Kunst wurde unterdrückt – ihre Vernichtung war ein Bestandteil der Diktatur und Barbarei. Aus dieser historischen Erfahrung ergibt sich die Bedeutung der Kunstfreiheit, wie sie heute im Grundgesetz verankert ist: als Schutz vor staatlicher inhaltlicher Einflussnahme. Der „freie“ Kunstmarkt birgt Gefahren. Er verwandelt Kunst und Kultur in Spekulationsobjekte. Marktgesetze können dabei Zensurmechanismen entwickeln, die subtile – aber wirksame – Formen der Einflussnahme darstellen.

Gotthard Krupp und Britta Schubert
ver.di Arbeitsgruppe Kunst und Kultur – Berlin/Brandenburg

Demo gegen die Kürzungen in der Kultur, Foto Katinka Theis

Schon 1971 formulierte der Künstlerkongress in der Frankfurter Paulskirche: „Von einer Freiheit der Kunst und des Künstlers kann erst gesprochen werden wenn die wirtschaftliche Unabhängigkeit und soziale Absicherung des Künstlers unbeeinflusst von irgendwelchen Auftraggebern gewährleistet ist.“ Die Aufgabe, diese wirtschaftliche Unabhängigkeit zu ermöglichen – ohne inhaltliche Einflussnahme – liegt beim Staat.

Kunst und Kultur sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Staat schafft den Rahmen, innerhalb dessen sich Kunst und Kultur entfalten können. Die inhaltliche Ausgestaltung aber liegt in der Verantwortung der Kunst- und Kulturschaffenden im Dialog mit der Gesellschaft. Wir beobachten eine Entwicklung, die auf eine staatlich bestimmte Ausrichtung von Kunst und Kultur hinausläuft, mit Sorge. Die Förderung wird zunehmend an inhaltliche Definitionen, politische Bekenntnisse oder bestimmte Zwecke gebunden. Es beginnt ein Prozess der Neubestimmung von Kunst und Kultur – weg von künstlerischer Freiheit, hin zur Zweckgebundenheit. Kunst wird zum Instrument der Staatsräson.

Demo gegen die Kürzungen in der Kultur, Foto Britta Schubert

Die aktuelle Situation
Die Kaputtsparpolitik des Berliner Senats gefährdet akut die Vielfalt der Berliner Kunst- und Kulturlandschaft. Gleichzeitig erleben wir eine inhaltliche Neu-Definition von Kunst und Kultur: Freie Szenen, unabhängige Projekte und kritische Stimmen geraten unter Druck, während eine staatlich gelenkte „Eventkultur“ zur Selbstdarstellung und Selbstvergewisserung des Staates in den Vordergrund rückt. Die drastischen Kürzungen, die sich durch alle gesellschaftlichen Bereiche ziehen – ob im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich oder im Sozialen – haben auch massive Auswirkungen auf den Kulturbereich. Diese Kürzungen sind kein Zufall und sind auch im Kontext eines politischen Kulturkampfs von rechts zu betrachten. Fortschrittliche Projekte, kulturelle Vielfalt, gesellschaftliche Offenheit und solidarisches Denken geraten zunehmend unter Druck. Hinzu kommt die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft und eine anhaltende Krisen- und Kriegspolitik.In diesem Klima wird Kunst zunehmend auf ihre Verwertbarkeit als Trägerin politischer Inhalte reduziert – statt sie als freien, kritischen und vielfältigen Raum zu begreifen. All dies stellt die Freiheit von Kunst und Kultur grundlegend infrage.

Demo gegen die Kürzungen in der Kultur, Foto Britta Schubert

Unsere Grundforderungen
Aus dieser Analyse ergeben sich zentrale Forderungen, die auf der Konferenz gemeinsam beraten, konkretisiert und politisch geschärft werden sollen:
1. Verankerung von Kunst und Kultur als Staatsziel im Grundgesetz – mit gesetzlicher Verpflichtung zur Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen. Inhaltliche Einflussnahme muss verboten und strafbar sein.
2. Ein Kulturfördergesetz, das statt einer willkürlichen, wohltätigen Förderung eine rechtlich verankerte, transparente und sachlich begründete Finanzierung gewährleistet – mit Rechtsanspruch.
3. Erhalt der Künstlersozialkasse (KSK) als unverzichtbare soziale Absicherung für selbstständig tätige Kunst- und Kulturschaffende.
4. Basishonorare für Selbstständige – orientiert an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes – als verbindlicher Standard, finanziert durch die öffentliche Hand.
5. Tarifverträge in allen Kultureinrichtungen, orientiert an TVöD bzw. TV-L, um faire und stabile Arbeitsbedingungen zu sichern.
6. Erhalt und Ausbau von Orten, an denen Kunst und Kultur sich entwickeln können – besonders in freier Trägerschaft, unabhängig und nicht kommerziell.
7. Keine Privatisierung bestehender Kulturorte – öffentliche Kultur darf nicht zum Spielball von Investoreninteressen werden.
8. Ausbau demokratischer Strukturen im Kulturbereich – Kunst und Kultur brauchen Mitsprache, Teilhabe und offene Diskussionsräume in der Gesellschaft. Lasst uns die Kulturpolitik nicht den Sparplänen, den Märkten oder autoritären Tendenzen überlassen.
Lasst uns gemeinsam eine andere Richtung einschlagen – für eine freie, solidarische und vielfältige Kulturlandschaft in Berlin

(Diskussionspapier zur kulturpolitischen Konferenz von ver.di Berlin-Brandenburg im November 2025)