Kulturpolitik

Wie offen ist das „Bewerbungsverfahren“?

Susanne Bosch, Fifis Platte, Foto: Lea Wilson

Durch das nicht anonyme Verfahren können Künstler:innen in der Auswahl immer zu jung oder zu alt, zu reif oder zu unerfahren, zu weiblich oder zu männlich, zu politisch oder zu unpolitisch sein.

Büro für Kunst im öffentlichen Raum

Chancengleichheit ist ein hohes Gut. Erst recht wenn es um die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Verausgabung öffentlicher Mittel geht, muss die Beteiligung von möglichst vielen fachlich qualifizierten potenziellen Anbietenden gegeben sein. Eine gerechte Teilnahmemöglichkeit aller Interessenten wird grundlegend von der offenen Ausschreibung gewährleistet. Der offene Wettbewerb verkörpert deshalb nicht nur das Prinzip der Chancengleichheit, sondern ist auch ein Grundelement der Demokratie. In einer offenen Ausschreibung können alle dafür Qualifizierten ihre Entwürfe anbieten und durch die Besonderheit des Angebots hervortreten.

Wo es um die Beschaffung von standardisierten Produkten oder regulären Leistungen geht, gilt vor allem das Auswahlkriterium des günstigsten Angebots. Bei der Beschaffung von öffentlichen Kunstwerken ist vor allem die künstlerische Qualität und Originalität entscheidend. Deshalb wird die Entscheidung dieser Vergaben nicht von administrativem Personal, sondern von einem qualifizierten Preisgericht getroffen, das nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW2013) über eine Stimmenmehrheit der Fachpreisrichter:innen verfügt. Fachpreisrichter:innen sind in Kunstwettbewerben professionelle Bildende Künstler:innen.

Wer davon ausgeht, dass in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für die professionelle Bildende Kunst der offene Wettbewerb der Regelfall ist, sieht sich beim Blick auf dieses Auftragsgeschehen getäuscht. Im Jahr 2020 wurden sechs Deutschlandweit offene zweiphasige Wettbewerbe für Kunst am Bau ausgelobt, aber gleichzeitig 23 Wettbewerbe, denen ein Deutschlandweit offenes Bewerbungsverfahren vorgeschaltet war. Im Jahr 2021 gab es vier Deutschlandweit offene zweiphasige Wettbewerbe gegenüber 13 Wettbewerben mit vorgeschalteten Bewerbungsverfahren im Deutschlandweiten Geltungsbereich. Diese Zahlen belegen, dass der offene Wettbewerb für Kunst am Bau die Ausnahme und dass ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren beinahe der Regelfall ist.

Susanne Bosch, FiFis Platte, Kunst im Stadtraum – Projekte am Prerower Platz, Foto Ulrike Zimmermann, 2021

Der Begriff „Bewerbungsverfahren“ täuscht, weil er im öffentlichen Leben mit der Ausschreibung einer Arbeitsstelle verbunden ist. Das findet aber in den vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren im Rahmen von Kunstwettbewerben nicht statt. Statt eines Jobs geht es nur um die Auswahl von geeigneten Anbieter:innen, die ihr konkretes Angebot erst nachfolgend im Rahmen eines nicht offenen einphasigen Wettbewerbs erstellen können, wenn sie für diesen Wettbewerb ausgewählt wurden. Es geht nicht um eine Beschäftigung, sondern nur um einen einzelnen Auftrag.

Was hier allgemein „Bewerbungsverfahren“ genannt wird, dient also allein der Auswahl von Wettbewerbsteilnehmer:innen. Dabei handelt es sich um ein Präqualifikationsverfahren oder – der gebräuchlichere Begriff – um einen Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb bezeichnet eine Überprüfung der Bewerber:innen hinsichtlich der Eignungsvoraussetzungen der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Das genau erfolgt auch in den „Bewerbungsverfahren“ im Rahmen von Ausschreibungen für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum. Mit dem Teilnahmewettbewerb soll die Zahl der Anbieter:innen für die Abgabe eines Angebots reduziert werden.

Statt des sachlich zutreffenden Begriffs Teilnahmewettbewerb oder Teilnahmeverfahren hat sich die Bezeichnung „Bewerbungsverfahren“ im Bereich der Kunstwettbewerbe in den letzten Jahren etabliert. Hier war es der Leitfaden Kunst am Bau der Bundesregierung (2012, Punkt 6.4.2.), der die Formulierung „Bewerberverfahren“ für die Auswahl von Teilnehmenden für einen nicht offenen einphasigen Wettbewerb einführte. Auf diesen Leitfaden beziehen sich die meisten Bewerbungsverfahren.

Jasmina Llobet und Luis Pons, _Kiezplatten, Kunst im Stadtraum – Projekte am Prerower Platz, 2021

Die Teilnahmeverfahren stellen ein Problem dar, weil sie vorgeben, etwas anderes zu sein als sie sind. Sie suggerieren eine Offenheit für alle Künstler:innen: jede:r kann sich mit einer Referenzmappe bisheriger Arbeiten bewerben. Viele erfahrene Künstler:innen ziehen diese Verfahren den Offenen zweiphasigen Wettbewerben vor, da der Arbeitsaufwand zur Teilnahme kleiner ist. Es müssen nur Referenzunterlagen zusammengestellt werden und es ist keine unhonorierte Idee in der ersten Phase gefordert. Allerdings gilt dieser Vorteil nur für erfahrene und auch etablierte Künstler:innen. Neulinge und weniger repräsentative Arbeiten haben geringere bis gar keine Chancen für den nachfolgenden nicht offenen Wettbewerb ausgewählt zu werden. Auch einige erfahrene subversiv arbeitende Künstler:innen mussten feststellen, dass sie in Teilnahmeverfahren chancenlos sind. Im Bewerbungsverfahren punktet vor allem das repräsentative Portfolio mit dem Ausweis von großer Erfahrung, offensichtlicher Werke und bewältigten großen Budgets. Auch handelt es sich nicht eigentlich um ein offenes Bewerbungsverfahren, bei dem die Gleichbehandlung aller Beteiligten gewährleistet werden kann. Dagegen spricht auch die mangelnde Anonymität der Auswahl. Nach RPW2013 sollen die Wettbewerbsteilnehmerinnen nach eindeutigen, nicht diskriminierenden, angemessenen und qualitativen Kriterien ausgewählt werden. Aber wie kann das in einem nicht anonymen Verfahren gewährleistet werden? Wie diskriminierungsfrei kann ein Bewerbungsverfahren sein? Durch das nicht anonyme Verfahren können Künstler:innen in der Auswahl immer zu jung oder zu alt, zu reif oder zu unerfahren, zu weiblich oder zu männlich, zu politisch oder zu unpolitisch sein und nach vielen anderen Kriterien neben der Fachlichkeit beurteilt werden.

Ein weiteres gravierendes Element, das gegen Teilnahmeverfahren spricht, ist, dass nach RPW2013 die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmenden dem Auslober obliegt. Der Auslober kann dabei „unabhängige, nicht dem Preisgericht angehörende Fachleute mit der Qualifikation der Teilnehmer:innen beratend“ einbeziehen. Damit ist die Fachlichkeit in der Auswahl der Wettbewerbsteilnehmenden nicht zwingend gegeben. Auch der Stellenwert einer Beratung durch „Fachleute“ ist nicht verbindlich festgelegt. Sie kann stattfinden, muss es aber nicht.  Das „Auswahlgremium“, das aus den Referenzmappen Künstler:innen für den folgenden nicht offenen Wettbewerb auswählt, kann auch ohne Fachkompetenz zusammengesetzt sein. Es müssen keine Künstler:innen, das heißt Fachpreisrichter:innen mit der Qualifikation der Teilnehmenden sein, wie bei Preisgerichten, sondern können auch nur Sachpreisrichter:innen sein. Künstler:innen können dann als Beratung hinzugezogen werden. Auch wird die Zusammensetzung des Auswahlgremiums nicht unbedingt bei Veröffentlichung des Aufrufs/der Auslobung genannt, sodass die Teilnehmenden meistens nicht wissen, von wem sie eigentlich ausgewählt werden. Deshalb erfolgt die Auswahl auch häufig auf vordergründige Art und Weise: „Das Rot gefällt mir“ – hörte eine Künstlerin in einem solchen Auswahlgremium, und schon war die Kandidatin mit ihrem Rot ausgewählt. Die Künstlerin aber war nur beratendes Beiwerk des Auswahlgremiums und ihre Meinung und Fachkenntnis blieben ohne Gewicht. Beim letzten Teilnahmeverfahren des Landes Berlin wurden sieben von zehn Teilnehmenden ausgewählt, die gleichzeitig in anderen Verfahren in Berlin eingeladen waren. Überhaupt hält sich die Vielfalt bei der Auswahl in Teilnahmeverfahren in Grenzen, und Überraschungen bleiben aus. Eine Erhebung ergab 2017, dass 55 Prozent der Ausgewählten bei Teilnahmeverfahren zu bekannten Kunst im öffentlichen Raum Akteur:innen gehörten. Diese Tendenz hat sich seitdem verstärkt. Eine Stichprobe von drei Bewerbungsverfahren im Jahr 2021 vom Bund, vom Land Berlin und einem Berliner Bezirk ergab, dass drei Bewerber:innen gleichzeitig für alle drei Wettbewerbe ausgewählt wurden, zwei für zwei der drei Wettbewerbsverfahren. Die fehlende Anonymität im Auswahlverfahren gepaart mit mangelnder Fachkompetenz sind schlechte Voraussetzungen für qualifizierte Verfahren.

Albrecht Fersch, Die Insel, Kunst im Stadtraum – Projekte am Prerower Platz, 2021

Selbstverständlich können auch Teilnahmeverfahren im Rahmen der Spielräume der RPW qualifiziert werden. Das Auswahlgremium geht einer klassischen Jurytätigkeit nach, es wählt aus Referenzen Teilnehmende für den folgenden Kunstwettbewerb aus. Da es dem Auslober freisteht, das Gremium zusammenzustellen, kann er es ebenso gut mit Fachpreisrichter:innen besetzen und analog einer Jury bilden. Das Auswahlgremium spricht dem Auslober eine Empfehlung aus. Schließlich tun sich die Auslober keinen Gefallen, wenn sie Künstler:innen in die zweite Reihe setzen und nur um Beratung bitten. Auch für die beratenden Künstler:innen ist das eine undankbare Funktion. Um zu vermeiden, dass immer dieselben Bewerber:innen eingeladen werden, könnte auch bei Teilnahmeverfahren die für nicht offene Wettbewerbe geltende Zweijahresregel in Kraft treten, die besagt, dass Künstler:innen, die gerade an Wettbewerben teilnehmen, ein Jahr warten müssen, bis sie wieder teilnehmen können, um eine künstlerische Vielfalt im öffentlichen Raum und am Bau zu gewährleisten.

Der formale Aufwand, die Kosten und die notwendige Infrastruktur für ein Teilnahmeverfahren entsprechen denen von Offenen zweiphasigen Wettbewerben. Die Teilnehmendenzahl ist durch die unspezifische Leistung des Portfolios und von Formblättern sogar höher. Die Unterschiede liegen woanders. Der einzige Nachteil bei Offenen zweiphasigen Wettbewerben liegt in der Unentgeltlichkeit der ersten Wettbewerbsphase. Deshalb ist es wichtig, die geforderten Leistungen der ersten Phase auf eine reine Idee zu beschränken. Es wird aktuell darüber nachgedacht, ob es eine Möglichkeit gibt, auch die erste Phase zumindest mit einer Aufwandsentschädigung zu entgelten. Dies könnte bei einem sehr hohen Kostenansatz für Kunst am Bau ausprobiert werden. Da es sich um eine Idee für eine konkrete Aufgabe handelt, sind Referenzen und Bekanntheitsgrad für die Teilnahme nicht relevant: das Verfahren ist anonym, alle professionellen Künstler:innen können daran teilnehmen, egal ob sie direkt von der Hochschule kommen, berühmt oder nicht sehr bekannt sind. Ausgewählt werden überzeugende Ideen und Entwürfe von einer nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zusammengesetzten Jury. Deren Zusammensetzung ist bei Bekanntmachung und Veröffentlichung der Auslobung bekannt. Die Teilnehmenden wissen also, wer die Auswahl trifft. Bei offenen Wettbewerben kommt es häufiger zu unerwarteten Realisierungsempfehlungen als bei Teilnahmeverfahren, es gewinnen häufig auch unbekanntere Künstler:innen. Durch die Anonymität des Verfahrens ist die Gleichbehandlung gewährleistet.

Aus diesem Grund sieht das Büro für Kunst im öffentlichen Raum in zweiphasigen offenen Wettbewerben die demokratischste Verfahrensform, da sie wie kein anderes Verfahren die breitmöglichste Teilnahme formal gewährleistet. Gleichwohl werden wir uns weiter bemühen, die stattfindenden Teilnahmeverfahren zu qualifizieren und dabei vor allem für die Fachkompetenz in den Auswahlgremien streiten. Auch wenn es in den letzten Jahren in Berlin mehrere offene zweiphasige Wettbewerbe gegeben hat, sind die nicht offenen Wettbewerbe nach wie vor die meisten durchgeführten Verfahren.

Michaela Nasoetion, Zukunftsmusikal, Kunst im Stadtraum – Projekte am Prerower Platz, 2021, Foto Doris Hangleiter