KiöR Wettbewerbsverfahren

Die häufigste Form der Kunstwettbewerbe sind nichtoffene Wettbewerbe mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmer*innen. Dafür werden Künstler*innen namentlich eingeladen, einen künstlerischen Entwurf einzureichen, und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Aus den eingereichten Entwürfen werden je nach Auslobung einer oder mehrere von der Jury zur Realisierung ausgewählt.

Bei größeren Investitionssummen werden auch offene Wettbewerbe ausgelobt, an denen alle Künstler*innen teilnehmen können. Der Wettbewerb verläuft in zwei Phasen. In der ersten Phase wird eine Konzeptidee eingereicht, für die keine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Die Jury wählt aus den Einreichungen der ersten Phase die Ideen aus, die in der zweiten, honorierten Phase zu einem realisierungsfähigen Entwurf ausgearbeitet werden. In einer zweiten Jurysitzung wird aus diesen Entwürfen die zu realisierende Arbeit ausgewählt.

Häufig finden auch Wettbewerbe mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren statt. In diesen sogenannten Teilnahmewettbewerben reichen Künstler*innen Referenzbeispiele bereits realisierter Arbeiten ein, ohne konkrete Entwürfe zur jeweiligen Aufgabe. Ausgewählte Teilnehmer*innen werden anschließend zu einem nichtoffenen Wettbewerb eingeladen. Eine Vergütung für die Teilnahme am vorgeschalteten Verfahren erfolgt nicht.

Entscheidungsgremien

Die Gremien (Jurys, Beiräte, Kommissionen) bestehen aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern und sind paritätisch besetzt. Die Mitglieder sollen sach- und fachkundig sein – darunter bildende Künstler*innen, Vertreterinnen der Ausloberinnen und Nutzer*innen, Architekt*innen, Vertreter*innen der Fachöffentlichkeit sowie der zuständigen Verwaltungen. Die Kunstsachverständigen sollen innerhalb der Gremien in der Mehrheit sein.

Die Mitarbeiter*innen des Büros für Kunst im öffentlichen Raum nehmen als Verfahrenssachverständige an Jurys teil. Sie wählen jedoch keine Künstler*innen für Verfahren aus und machen auch keine eigenen Vorschläge. Ihre Aufgabe ist es, für Transparenz und Fairness im Verfahren zu sorgen sowie die Vorschläge der Beiräte zu übermitteln.

Auslober*innen und Preisgerichte/Jurys

Die Auslober*in ist die rechtsverbindliche Ansprechperson für alle Wettbewerbsteilnehmer*innen und verantwortlich für die sachgerechte Durchführung des Wettbewerbs. Als Auslober*in kann eine Verwaltung (Bund, Land oder Bezirk), ein Verein oder eine Privatperson auftreten – in den meisten Fällen handelt es sich um Landes- oder Bezirksverwaltungen.

Die Jury beurteilt die künstlerische Qualität der eingereichten Vorschläge und spricht eine Empfehlung zur Realisierung aus.

Eine Jury setzt sich aus Fachpreisrichter*innen und Sachpreisrichter*innen zusammen. Sachpreisrichter*innen vertreten die Auslober*in, eine beteiligte Verwaltung oder die Nutzer*innen. Fachpreisrichter*innen sind bildende Künstler*innen. Innerhalb der Jury sollten die Fachpreisrichter*innen in der Mehrheit sein.

Anweisung Bau (ABau)

Für alle mit öffentlichen Mitteln errichteten Bauten, Straßen, Plätze und Parks, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Verwaltungsbauten und andere Baumaßnahmen werden 1 bis 2 Prozent der Bausumme für Kunst aufgewendet. Diese Vorgabe ist in der Anweisung Bau (ABau) definiert.

Weiterhin regelt die ABau die Verantwortlichkeit in der Durchführung von Wettbewerben und der Realisierung ihrer Ergebnisse sowie die Zusammensetzung von Auswahlgremien. Für Kunst am Bau und im Stadtraum gilt die ABau in ihrer Fortschreibung seit 2013. Das Büro für Kunst im öffentlichen Raum bemüht sich um eine kontinuierliche Verbesserung dieser Bestimmungen.

Alternativen Leitfaden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum

Die Senatskulturverwaltung erarbeitete seit 2015 einen „Leitfaden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land Berlin“, der im Dezember 2019 veröffentlicht wurde. Dieser weicht in wichtigen Fragen von der im Mai 2013 auch für das Land Berlin eingeführten Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW2013) der Bundesregierung ab. Wegen der fehlenden Anpassung an die RPW2013 haben die im Beratungsausschuss Kunst vertretenen Künstler*innenverbände 2021 einen „Alternativen Leitfaden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum“ verfasst. Dieser markiert den Verbesserungsbedarf des Leitfadens für Berlin und sorgt für mehr Klarheit und Handlungsmöglichkeiten im Arbeitsfeld der Wettbewerbe für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum.