20.07.2026
Für eine faire, transparente und verbindliche Wettbewerbskultur im Land Berlin: Der bbk berlin und der Deutsche Künstlerbund zum fragwürdigen Verfahren der „Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin“
Der Fall der „Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin“ steht exemplarisch für Defizite im Umgang mit öffentlichen Wettbewerben. Aus Sicht des bbk berlin und des Deutschen Künstlerbundes braucht es transparente Verfahren und einen verbindlichen Umgang mit Wettbewerbsergebnissen.
Hintergrund
Von der vielfigurigen monumentalen Denkmalsanlage (1895) des protestantischen Reformators Martin Luther ist nach dem Zweiten Weltkrieg lediglich die Skulptur selbst geblieben. Sie befindet sich heute ohne den ursprünglichen Denkmalszusammenhang vor der Marienkirche. Im Vorfeld des 500. Reformationsjubiläums hatte die Evangelische Kirche einen interdisziplinären Wettbewerb für eine neue Verortung Luthers im Stadtzentrum ausgelobt. Diesen 2016 durchgeführten offenen Ideenwettbewerb entschied eine Arbeitsgemeinschaft des Künstlers Albert Weis zusammen mit den Architekten Zeller&Moye für sich. Mit einer Verdopplung der Skulptur und einer Text-Boden-Arbeit strebten sie eine zeitgenössische Betrachtung der historischen Person Martin Luthers an.
Was eigentlich schon im Jubiläumsjahr hätte realisiert werden sollen, entwickelte sich für die Künstler*innen zu einer nervenaufreibenden Planungsgeschichte ohne Ende. Schließlich leitete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Amtshilfe für den Bezirk Mitte zehn Jahre später ein neues EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ein, dessen ausgewählte Lösung die Grün Berlin GmbH realisieren soll: die „Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin".
Die einst prämierten Künstler*innen sehen sich nicht zu Unrecht umgangen: Jahrelange Recherchen und Vorarbeiten waren vergeblich. Die langwierigen und zögerlichen Entscheidungen der Auftraggebenden haben die Beteiligten enorme Zeit und Arbeitskraft gekostet.
Neuer Verfahrensentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Nach Abschluss eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs und eines anschließenden wenig durchsichtigen „Verhandlungsverfahrens" präsentierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen neuen Entwurf. Für die Maßnahme am Lutherdenkmal sollen bis zu 1,5 Millionen Euro bereitstehen; weitere 2,4 Millionen Euro sind für die Gestaltung des Umfelds einschließlich Baumpflanzungen vorgesehen. Über das Verfahren selbst schweigt die Senatsverwaltung weitgehend. Welche zwei anderen Arbeitsgemeinschaften von Künstlerinnen und Architektinnen an dem „Verhandlungsverfahren" beteiligt waren, wird nicht veröffentlicht. Dazu erklärt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: „Eine Rangfolge oder die Vergabe weiterer Preise ist im Rahmen eines VGV-Verfahrens nicht vorgesehen. Das Verfahren endet mit dem Zuschlag des wirtschaftlichsten Angebots (…) Dem entsprechend wird ausschließlich der erfolgreichste Bieter bekannt gegeben. Eine öffentliche Ausstellung der eingereichten Lösungsvorschläge ist bei einem VgV-Verfahren grundsätzlich nicht vorgesehen und daher auch nicht geplant."
Dieses intransparente Vorgehen widerspricht dem Grundsatz einer öffentlichen und nachvollziehbaren Planungsdemokratie und beschädigt das öffentliche Wettbewerbswesen für Kunst und Architektur nachhaltig.
Zur vollständigen Pressemitteilung
Zusätzliche Informationen zum Wettbewerb in Ausgabe 64 des Fachmagazins kunststadt.stadtkunst
09.06.2026
Kunst am Bau: Fortschreibung der Anweisung Bau
Die Anweisung Bau des Landes Berlin ist die Richtlinie für die Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen. In der Anweisung Bau (A Bau) ist auch die Durchführung von Kunst am Bau verankert, im Abschnitt II-130. Damit ist sichergestellt, dass Kunst am Bau bei allen öffentlichen Baumaßnahmen als integraler Bestandteil öffentlicher Baukultur durchgeführt wird. In der A Bau sind die Prozentsätze vorgegeben, nach denen die Mittel für Kunst am Bau berechnet werden. Sie reichen von 2 Prozent bei Baumaßnahmen unter 1 Millionen Euro Investitionsbetrag bis zu 1 Prozent bei Baumaßnahmen über 1 Million Euro Investitionsbetrag.
Siehe: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau_2026/berlin/II_130/index
Die Fortschreibung der A Bau erfolgt alle zehn Jahre und war für 2023 vorgesehen. Nun ist sie Anfang Juni 2026 in Kraft getreten. Einen Beteiligungsprozess und einen Austausch zwischen den Künstlerverbänden und der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gab es nicht. Anfragen und Initiativen der Verbände wurden von der Verwaltung abgelehnt.
In der A Bau im Abschnitt für Kunst am Bau ist auch der Beratungsausschuss Kunst verankert, der die Maßnahmen für Kunst am Bau vorbereitet und Empfehlungen zu Aufgabenstellung, Arbeitsbereichen, Wettbewerbsteilnehmende und Preisrichter*innen spricht.
Der letzte Beratungsausschuss Kunst (BAK) hatte Vorschläge für die Fortschreibung der Anweisung Bau formuliert. Sie wurden jedoch nur begrenzt berücksichtigt. So wurden die Mindestbeträge für Kunst am Bau von 3.750 auf 5.000 Euro, bzw. von 10.000 auf 20.000 Euro erhöht. Der Vorschlag zur Anhebung des Höchstbetrages von 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro blieb leider unberücksichtigt. Dieser „Deckel“ bedeutet, dass selbst bei großen Baumaßnahmen nie mehr als 500.000 Euro für Kunst am Bau verausgabt werden dürfen (darin enthalten sind auch die Wettbewerbskosten). Der „Deckel“ von 500.000 Euro besteht damit mittlerweile seit 25 Jahren. In diesem Zeitraum haben sich die Materialpreise vervielfacht, sind die Brotpreise rapide gestiegen, alles ist wesentlich teurer geworden. Nur die Kunst am Bau soll gleich viel kosten – ein erstaunliches wirtschaftliches Phänomen! Das geht natürlich nur auf Kosten der Künstler*innen, die den Gürtel noch enger schnallen müssen, als er es eh schon ist. Entsprechend wurde in der neuen A Bau der Mindestanteil des Künstlerhonorars von 20 Prozent auf nur noch 15 Prozent gesenkt. Das verstärkt die Selbstausbeutung der künstlerischen Leistungen.
Auch strukturell hat die Fortschreibung der Anweisung Bau keinen Fortschritt gebracht: Im Beratungsausschuss Kunst sind die Künstlerinnen weiterhin in der Minderheit mit nur vier von neun Stimmen. Das unterscheidet die A Bau von Künstlerinnen-Kommissionen in München und Düsseldorf, wo die Künstler*innen über die Stimmenmehrheit verfügen.
In der Summe bedeutet die Fortschreibung der A Bau für Kunst am Bau viel Stillstand und fast keinen Fortschritt – und das ist zu wenig!
Büro für Kunst im öffentlichen Raum
18.04.2026
rbbKultur - Das Magazin vom 18.04.2026
Kunst im öffentlichen Raum ist kein Extra, sondern Teil des städtischen Lebens. Der rbbKultur-Beitrag zeigt: Kürzungen treffen Orte, an denen Kunst für alle zugänglich ist. Sie fördern Begegnung, stärken Nachbarschaften und eröffnen neue Perspektiven. Verschwinden diese Räume, verliert Kunst gesellschaftliche Wirkung. Dabei geht es nicht nur um einzelne Projekte, sondern um die Frage: Wie wollen wir unsere Stadt gemeinsam gestalten?
Den vollständigen Beitrag findet ihr hier: rbb
Kulturpolitik
Der letzte Vorsitzende
Stefan Krüskemper
04.04.2026
In der taz vom 02.04.2026
Berlin spart an der Kunst im öffentlichen Raum – und damit auch an der Debatte.
Am Ernst-Reuter-Platz zeigt sich, was fehlt: Orte, die irritieren, Fragen stellen, Gespräche auslösen. Weniger Budget bedeutet nicht nur weniger Projekte, sondern weniger Möglichkeiten, Stadt gemeinsam zu verhandeln. Kunst verschwindet aus dem Alltag – und zieht sich zurück in geschlossene Räume.
Was geht verloren, wenn der Stadtraum keine Bühne mehr ist?
Mehr dazu im Artikel im Artikel der taz
Kunst und Gedenken
Ein Denkmal gemeinsam denken
Seçil Yersel & Nadin Reschke, Künstlerinnen
18.03.2026
KiöR-Anhörung im Abgeordnetenhaus: Kunst im öffentlichen Raum trotzt den Kürzungen
Das Büro für Kunst im öffentlichen Raum nahm am Montag, 16.03. an der Anhörung zur Bedeutung von Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum im Abgeordnetenhaus mit einer Stellungnahme teil. Katinka Theis und Martin Schönfeld präsentierten die Arbeit des Büros und unterstrichen die Relevanz für die Künstler*innen und die Stadtgesellschaft. Für mehr Informationen
Kunsttheorie
Kunst – Das Andere der Politik?
Elfriede Müller,
von 1994-2024 Beauftragte für Kunst im öffentlichen Raum
Kunst im Stadtraum
Kooperative Kunststrategien und Beteiligungspotentiale im öffentlichen Raum
Hildegard Kurt
Kulturwissenschaftlerin, Autorin und Künstlerin
Kunst und Gedenken
Bronze die atmet
Jeanne Nzakizabandi (Programmreferentin Berlin Global Village)
und Armin Massing (Geschäftsführer Berlin Global Village)
Kunst im Stadtraum
radio connection
Interview mit der Künstlerin Susanne Bayer, der Initiatorin der Projektes
Kulturpolitik
Freiheit – und politische Unterstützung
Gotthard Krupp und Britta Schubert
ver.di Arbeitsgruppe Kunst und Kultur – Berlin/Brandenburg
Wettbewerbe
Kunst am Bau in Reinickendorf
Sabine Ziegenrücker
Fachbereichsleitung Kunst und Geschichte Reinickendorf
News
Elfriede Müller (1957-2026) – Nachruf
Büro für Kunst im öffentlichen Raum
Internationales
Ways of Becoming
Susanne Bosch
Bildende Künstlerin
Internationales
Dena’ina Ełnena
Melissa Shaginoff im Gespräch mit Hauke Zießler
Internationales
Das Mosaik als Symbol gemeinsamen Handelns
Hauke Zießler
Kulturpolitik
Art to the People – Was Kunst im Stadtraum bringt!
Büro für Kunst im öffentlichen Raum
Kunst im Stadtraum
Ari wartet was geschieht - Die Friedensstatue im 5. Jahr
Britta Schubert
Kunst im Stadtraum
Petrified Survivors vs. Friedensstatue Ari PR im öffentlichen Raum
Sven Kalden
KIÖR
Team
Das Team deckt eine Vielzahl an Zuständigkeiten ab. Bei spezifischen Fragen stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.
Zuständigkeiten: Beratungsausschuss Kunst;
Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick
Zuständigkeiten: Bezirke Mitte, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg
Textredaktion kunststadt/stadtkunst
Zuständigkeiten: Bezirk Pankow; Bezirk Lichtenberg; Bildredaktion kunststadt/stadtkunst; Redaktion social media
Aufgaben
Vertretung der Interessen von Künstler*innen.
Förderung demokratischer Wettbewerbe und transparenter Verfahren.
Beratung der Verwaltung bei der Umsetzung von Kunst am Bau und im Stadtraum.
Partnerschaft mit Bezirken und Senatsverwaltungen.
Fachliche und organisatorische Begleitung von Wettbewerben.
Qualifizierung von Auslober*innen, Wettbewerbssteuerung und Vorprüfer*innen
Unterstützung von Künstler*innen bei Projekten im Bereich Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum.
Pflege einer Künstler*innen-Datenbank mit rund 750 Einträgen.
Betreuung der Fachkommission für Kunst im öffentlichen Raum des bbk berlin.
Herausgabe des Fachmagazins kunststadt/stadtkunst.
Fachkommission
Die Fachkommission für Kunst im öffentlichen Raum unterbreitet bei eingeladenen Wettbewerben Vorschläge für Teilnehmer*innen. Darüber hinaus sind ihre Mitglieder in den Beiräten für Kunst im öffentlichen Raum der Berliner Bezirke sowie im Beratungsausschuss Kunst des Landes Berlin vertreten.
Kontakt
Büro für Kunst im öffentlichen Raum im Kulturwerk des bbk berlin GmbH
Köthener Straße 44, 10963 Berlin
Allgemeine Anfragen an das Büro:
tel 030 230899-30
info@kioer.kulturwerk-bbk.berlin
Redaktion kunststadt stadtkunst
redaktion@kioer.kulturwerk-bbk.berlin
Martin Schönfeld:
info@kioer.kulturwerk-bbk.berlin
Britta Schubert:
britta.schubert@kioer.kulturwerk-bbk.berlin
Stefan Krüskemper:
Stefan.Krueskemper@kioer.kulturwerk-bbk.berlin
Liesa Andres
liesa.andres@kioer.kulturwerk-bbk.berlin